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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 17/2023
Der Bürgermeister informiert
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Bauanträge beim Markt Ebensfeld einreichen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürgern,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Für den Großteil der Bauvorhaben ist ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zu stellen. Erst nach Erhalt der Baugenehmigung darf mit dem Bauen oder der Nutzungsaufnahme begonnen werden.

Für verfahrensfreie Vorhaben (Art. 57 BayBO) ist in der Regel kein Antrag notwendig (Ausnahme: Gebiete mit Bebauungsplan).

Die Baugenehmigung setzt die Einreichung eines Bauantrages voraus.

Inhalt des Bauantrags:

  • Amtlicher Vordruck, der im Schreibwarenhandel erhältlich ist oder unter https://www.lkr-lif.de/landratsamt/bauwesen/bauamt/bauwesen/173.Antrag-auf-Erteilung-einer-Baugenehmigung.html heruntergeladen werden kann.
  • Lageplan im Maßstab 1:1000 mit Auszug aus dem Katasterkartenwerk (der aktuelle Stand auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken muss ersichtlich sein)
  • Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
  • Nachweis über die Standsicherheit und den vorbeugenden Brandschutz bei Sonderbauten
  • Angaben über die Grundstücksentwässerung und die Wasserversorgung
  • Bei Bauvorhaben, die nicht an eine Sammelkläranlage angeschlossen sind, ist ein gesonderter Abwasserbeseitigungsantrag den Bauunterlagen beizufügen
  • weitere Unterlagen auf Anforderung der Baubehörde

Die Anträge müssen vom Bauherrn und dem vorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein und anschließen im Bauamt (Markt Ebensfeld, Rinnigstraße 6, 96250 Ebensfeld) des Marktes Ebensfeld eingereicht werden.

Für Fragen steht Ihnen der Leiter des Bauamtes Herr Tobias Walter (Tel.: 09573/9608-20 oder E-Mail tobias.walter@ebensfeld.de) gerne zur Verfügung.

Ihr Bernhard Storath
Erster Bürgermeister