Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs.1 Nr. 1 GO und Art. 13 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz hat der Marktgemeinderat Ebensfeld in seiner Sitzung am 25. April 2023 folgende Änderung der Satzung für die Archivierung und Benützung von Unterlagen des Marktgemeindearchives Ebensfeld (Archivsatzung) erlassen. Die Verordnung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Auf Grund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung und Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen Archivgesetzes erlässt der Markt Ebensfeld folgende
Änderungssatzung:
Die Satzung für die Archivierung und Benützung von Unterlagen des Marktgemeindearchives Ebensfeld (Archivsatzung) vom 20.12.2012 wird wie folgt geändert:
§ 15 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
„Für beglaubigte Kopien aus den archivierten Personenstandsregistern werden pro Stück 12,00 € in Rechnung gestellt.“
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Marktes Ebensfeld in Kraft.