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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Am 15.05.2024 werden zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B (§28 GrStG)

Gewerbesteuer – Vorauszahlungen (§19 GewStG)

Wasser – und Kanalgebühren (§14 BGS-WAS; §15 BGS-EWS)

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten des Marktes Ebensfeld erfolgen:

Raiffeisen – Volksbank Bad Staffelstein

IBAN: DE68 7706 2139 0000 4140 00

BIC: GENODEF1SFF

Sparkasse Coburg – Lichtenfels

IBAN: DE43 7835 0000 0092 5398 16

BIC: BYLADEM1COB

Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem Bescheid abgedruckte Personenkonto-Nummer anzugeben.

Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Gebührenpflichtige, die am Bankabbuchungsverfahren (Sepa-Verfahren) teilnehmen.

Für alle bis zum genannten Termin noch nicht bezahlten Steuern und Abgaben, werden Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet.

Kasse – Markt Ebensfeld