Der Marktgemeinderat hat am 29.04.2024 den Entwurf zur Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 403/2 der Gemarkung Prächting in der Fassung vom 16.01.2024 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 403/2 Gemarkung Prächting. Das Grundstück liegt südlich der Straße Dittersbrunner Straße in Prächting.
Die Einbeziehungssatzung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstr. 6, Zimmer U 13, während der allgemeinen Dienststunden auf und kann dort von jedermann eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite des Marktes Ebensfeld unter https://ebensfeld.de/de/rathaus/bauleitplanung.php zur Einsicht verfügbar.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 403/2 der Gemarkung Prächting rechtsverbindlich.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für die Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung und Bekanntmachung der Satzung.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.