Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. September 2024 die Änderung der Zuschussrichtlinie „Kulturfond“ beschlossen. Die örtlichen Vereine erhalten nunmehr auf Antrag aus dem Kulturfonds folgenden Zuschuss:
Für die Jugendarbeit in den Vereinen wird eine Förderung von 1,25 € pro Mitglied unter 18 Jahren gewährt.
Soweit die Meldung noch nicht vorliegt, werden die Vereine gebeten, bis zum 31. Oktober 2025 schriftlich den derzeitigen Mitgliederstand zu melden.
Zur Überprüfung unserer Unterlagen bitten wir Sie, uns unbedingt die aktuelle Bankverbindung/IBAN des Vereins mitzuteilen.