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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Marktes Ebensfeld für das Haushaltsjahr 2023

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 28.03.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Das Landratsamt Lichtenfels hat mit Bescheid vom 27.04.2023, Nr. 32-941, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung wird die Haushaltssatzung samt Anlagen im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstr. 6, Zimmer O 12, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO).

Ebensfeld, 30.05.2023
Gez. Böhmer
Gabriele Böhmer
Zweite Bürgermeisterin

Haushaltssatzung des Marktes Ebensfeld (Landkreis Lichtenfels) für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Ebensfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  13.010.000

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  10.952.000 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  —  2.200.000 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  340 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  340 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  —  2.000.000 €

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Ebensfeld, 30.05.2023
Gabriele Böhmer
Zweite Bürgermeisterin