Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 28.03.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Das Landratsamt Lichtenfels hat mit Bescheid vom 27.04.2023, Nr. 32-941, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung wird die Haushaltssatzung samt Anlagen im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstr. 6, Zimmer O 12, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO).
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Ebensfeld folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 13.010.000
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10.952.000 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 2.200.000 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 340 v.H.
b) für die Grundstücke (B) — 340 v.H.
2. Gewerbesteuer — 350 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 2.000.000 €
festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.