Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Grundstückes Fl. Nr. 3 der Gemarkung Draisdorf gebilligt und die förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf zur Einbeziehungssatzung kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit)
in der Zeit vom 24.11.2025 bis 29.12.2025
im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstraße 6, 96250 Ebensfeld, Bauamt, Zimmer U 13, zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite des Marktes Ebensfeld unter https://ebensfeld.de/de/rathaus/bauleitplanung.php zur Einsicht verfügbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.