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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 die nachfolgende 2. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Ebensfeld (Wasserabgabesatzung – WAS) erlassen. Die Satzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Ebensfeld, 07.06.2024
gez. B. Storath
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

2. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Ebensfeld (Wasserabgabesatzung – WAS) vom 27.03.2024

Der Markt Ebensfeld erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) folgende Änderungssatzung:

§ 1

Die Wasserabgabesatzung – WAS vom 06.10.2004, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 28.02.2018 wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 4 Satz 1 WAS erhält folgende neue Fassung:

Der Markt Ebensfeld kann ferner das Anschluss- und Benutzungsrecht ausschließen oder einschränken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist

§ 13 Abs. 1 Satz 1 WAS erhält folgende neue Fassung:

Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den Beauftragten des Marktes Ebensfeld, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, zu angemessener Tageszeit den Zutritt zu allen der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu gestatten, soweit dies zur Nachschau der Wasserleitungen, zum Ablesen und zum Wechseln der Wasserzähler, zum Erstellen von Geschossflächenaufmaßen und zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die vom Markt Ebensfeld auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, erforderlich ist.

§ 15 Abs. 3 Satz 2 WAS erhält folgende neue Fassung:

Dies gilt nicht, soweit und solange dem Markt Ebensfeld durch höhere Gewalt, durch Betriebsstörungen, bestehenden oder drohenden Wassermangel oder sonstige technische oder wirtschaftliche Umstände, deren Beseitigung ihm nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Markt Ebensfeld
Ebensfeld, 27.03.2024
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister