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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundehaltung

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass innerhalb der Ortschaften Hunde an der Leine zu führen sind. Dies gilt auch für kleine Hunde, wenn nicht sichergestellt ist, dass diese Passanten nicht belästigen oder in andere Anwesen eindringen können. Gleiches gilt auch für Straßen und Wohnbebauung an den Ortsrändern.

Weiter dürfen auch öffentliche Straßen und Gehwege sowie nicht eingezäunte Privatgrundstücke nicht mit Hundekot verunreinigt werden; hier ist der Halter der Hunde verpflichtet, den Hundekot umgehend zu beseitigen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld belegt werden.

Wir bitten im Interesse aller Mitbürgerinnen und Mitbürger um Beachtung.

Bernhard Storath
Erster Bürgermeister