Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 29.04.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Das Landratsamt Lichtenfels hat mit Bescheid vom 05.06.2024, Nr. 32-941, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung wird die Haushaltssatzung samt Anlagen im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstr. 6, Zimmer O 12, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO).
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Ebensfeld folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 13.571.000 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 11.556.000 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
Förderungsmaßnahmen wird auf — 3.500.000 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 340 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 340 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 350 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf — 2.000.000 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.