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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 29.04.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Das Landratsamt Lichtenfels hat mit Bescheid vom 05.06.2024, Nr. 32-941, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung wird die Haushaltssatzung samt Anlagen im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstr. 6, Zimmer O 12, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO).

Ebensfeld, 19.06.2024
gez. Storath
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

Haushaltssatzung des Marktes Ebensfeld (Landkreis Lichtenfels) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Ebensfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  13.571.000 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  11.556.000 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-

Förderungsmaßnahmen wird auf  —  3.500.000 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  340 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  340 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf  —  2.000.000 €

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Ebensfeld, 19.06.2024
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister