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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die nachfolgende erste Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erlassen. Die Satzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Ebensfeld, 01.02.2023
gez. Storath
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 01. Februar 2023

Der Markt Ebensfeld erlässt auf Grund von Artikel 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 02.10.2020 wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 3 der Satzung (Pauschalsätze) erhält folgende Fassung:

1. Streckenkosten

a)

Mehrzweckfahrzeug MZF  —  2,38 Euro

b)

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)

mit Atemschutz (Eggenbach)  —  3,21 Euro

c)

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)

ohne Atemschutz (Unterbrunn, Prächting, Unterneuses)  —  3,21 Euro

d)

Löschgruppenfahrzeug LF 8 wurde gestrichen

e)

Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser

(TSF-W mit TS PFPN 10-1000)  —  8,26 Euro

f)

Tanklöschfahrzeug LF 20  —  6,48 Euro

g)

Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16  —  10,17 Euro

2. Ausrückestundenkosten

a)

Mehrzweckfahrzeug MZF  —  24,23 Euro

b)

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)

mit Atemschutz  —  65,57 Euro

c)

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)

ohne Atemschutz (Unterbrunn, Prächting, Unterneuses)  —  50,40 Euro

d)

Löschgruppenfahrzeug LF 8 wurde gestrichen

e)

Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser

(TSF-W mit TS PFPN 10-1000)  —  120,02 Euro

f)

Tanklöschfahrzeug LF 20  —  145,74 Euro

g)

Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16  —  192,35 Euro

3. Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für

ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

(siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG)  —  16,90 Euro

§ 2

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ebensfeld, den 01.02.2023
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister