Der Bau eines Eigenheims ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, die Immobilie vor drohenden Naturgefahren wie Hochwasser zu schützen. Dies gilt es schon bei der Wahl des Bauplatzes zu bedenken. Grundstücke in der Nähe eines Gewässers sind begehrt - aber in der Regel auch besonders von Hochwasser bedroht. Wer sich dennoch für ein solches Grundstück entscheidet, sollte sich der Pflicht zur Eigenvorsorge bewusst sein.
Das Hochwasserrisiko wird oft unterschätzt. Dabei ist es für Anwohner eines Gewässers statistisch gesehen wahrscheinlicher, mindestens einmal im Leben von einem 150-jährlichen Hochwasser betroffen zu sein, als bei einem Autounfall zu verunglücken. Indem Sie sich in Ihrem Auto anschnallen, sichern Sie sich bis zu einem gewissen Grad gegen das Risiko ab. Ähnlich verhält es sich mit den technischen Maßnahmen, die Ihre Kommune oder der Staat zum Schutz vor Hochwasser errichten: Diese werden auf die Pegelstände eines 100-jährlichen Hochwassers ausgelegt. Sie schützen nicht vor extremeren Ereignissen, sodass ein Risiko bestehen bleibt. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, eigenverantwortlich Vorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen (§ 5 Abs. 2 WHG).
Berücksichtigen Sie bereits bei der Planung des Neubaus die nötigen Schutzmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die wasserdichte Ausführung des Kellers, erhöhte Gebäudeöffnungen, um oberflächlichen Wasserzutritt zu erschweren, oder eine Rückstausicherung. Da auch bauliche Maßnahmen keinen hundertprozentigen Schutz bieten können, ist es zudem ratsam, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, um das Eigenheim und den Hausrat vor existenzbedrohenden Schäden zu versichern.
Weitere Informationen zu den Themen Eigenvorsorge und Hochwasserschutz in Bayern finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de.
Für Fragen steht Ihnen Herr Walter von der Verwaltung (Tel.: 09573/9608-14 oder E-Mail: tobias.walter@ebensfeld.de) gerne zur Verfügung.