Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 26.07.2022 den Bebauungsplanentwurf „Unterneuses-Nord IV “ in Unterneuses in der Fassung vom 11.07.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Planungsgrundstück liegt an der Einmündung der Niederauer Straße in die Staatsstraße 2197.
Der Bebauungsplanentwurf „Unterneuses-Nord IV“ einschließlich Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 11.07.2022 liegt in der Zeit
vom 16. August 2022 bis einschließlich 16. September 2022
im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstraße 6, 96250 Ebensfeld, Zimmer U 13, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage des Marktes Ebensfeld unter https://ebensfeld.de/de/rathaus/bauleitplanung.php einzusehen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
| - | Umweltbericht des Büros Strukturdesign zur Beurteilung von Natur und Landschaft sowie der Schutzgüter Mensch; Flora/Fauna/biologische Vielfalt; Boden/Fläche; Wasser; Klima/Luft; Landschaft; Kultur- und Sachgüter als Anhang zur Begründung vom 11.07.2022 |
| - | Kompensationsausgleich nach Biotopwertliste gemäß BayKompV als Anhang zum Umweltbericht vom 11.07.2022 |
Des Weiteren liegen vor:
| - | Stellungnahmen zu |
| - | Immissionsschutz |
| - | Grüngestaltung auf dem Grundstück |
| - | Nutzung und Gestaltung von Photovoltaik |
Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:
| - | Stellungnahme Landratsamt Lichtenfels - Immissionsschutz / Naturschutz vom 21.06.2022 (bzgl. evtl unzulässige Lärmeinwirkung von Straßenverkehr auf Hausmeisterwohnung, bzgl. Ersatz der abgestorbenen Bäume in der Kirschallee, bzgl. Schutz der Kronentraufe des Kirschbaumes an der Zufahrt mittels Grünfläche, bzgl. begrünte Flachdächer und Fassadenbegrünung, bzgl. Zusammenstellung Gehölze für Steuobstwiese) |
| - | Stellungnahme Regierung von Oberfranken vom 13.06.2022 - (bzgl. Eingrünung des Grundstückes / alleeartige Bepflanzung, gestalterische Hinweise für Photovoltaik - flächenbündiger Einbau, geradliniger seitl. Abschluss… |
| - | Stellungnahme staatliches Bauamt Bamberg - bzgl. ausgehender Lärmemmissionen von Staatsstraße ist durch Gemeinde zu prüfen, Lärmschutz durch entsprechende Anordnung der Aufenthaltsräume und durch Verwendung schallschützender Außenbauteile |
Die Auslegung erfolgt mit dem Hinweis, dass während der Auslegungsfrist von jedermann eine Stellungnahme zu den Planentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden kann.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren, das ebenfalls öffentlich ausliegt.