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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Wasserrecht;

Erweiterung des Kiesabbaus mit Laufverlängerung des Mains zwischen Wiesen und Niederau in der Vorbehaltsfläche SD/KS 6 durch die Firma Kiesgewinnung Heinrich Schramm GmbH & Co. KG

Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)

Die Fa. Kiesgewinnung Heinrich Schramm beabsichtigt den Kiesabbau zwischen Wiesen und Niederau in die Vorbehaltsfläche SD/KS 6 zu erweitern sowie in der Fläche eine Laufverlängerung des Maines herzustellen. Hierfür hat der Maßnahmenträger die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 WHG beantragt.

Für die beantragten Gewässerausbaumaßnahmen ist zugleich die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG erforderlich.

Die betroffenen Grundstücke liegen zwischen der Kreisstraße LIF 20 und der östlich vom Vorhaben gelegenen Kreisstraße LIF 7 sowie westlich der ICE – Ausbaustrecke „Bamberg – Erfurt“ und den Ortschaften Wiesen und Unterzettlitz. Der Bekanntmachung liegt als Orientierungshilfe ein Übersichtslageplan bei.

Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht, der hydraulischen Berechnung und den vorhabensspezifischen Plänen und Schnitten, auch die für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen, die nach §§ 18 und 19 UVPG der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind. Ebenso beinhalten die Antragsunterlagen den landschaftspflegerischen Begleitplan sowie die besondere artenschutzrechtliche Prüfung (saP).

Die Antragsunterlagen sowie die Unterlagen über die Umweltverträglichkeitsprüfung liegen gemäß Art. 69 Bayer. Wassergesetz (BayWG) in Verbindung mit Art. 73 BayVwVfG sowie § 9 Abs. 3 UVPG ab dem 26.08.2024 für die Dauer eines Monats im Rathaus des Markt Ebensfeld, (Rinnigstr. 6, 96250 Ebensfeld, Zimmer UG 12) während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Das Landratsamt wird analog dem Plansicherstellungsgesetz die Unterlagen auch im Internet unter www.lkr-lif.de veröffentlichen. Der Link zu den Antragsunterlagen ist während des Auslegungszeitraums über die Internetseite des Markt Ebensfeld zugänglich.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann die ausgelegten Unterlagen einsehen und Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Einwendungen können auch noch bis zwei Wochen nach Ablauf der genannten Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nach diesen zwei Wochen sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Markt Ebensfeld oder beim Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels zu erheben.

Einwendungen können auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (Art. 3 a Abs. 2 BayVwVfG) unter der Emailadresse lra@landkreis-lichtenfels.de erhoben werden. Im Übrigen sind Einwendungen, die elektronisch übermittelt werden (z.B. E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) unzulässig. Die Einwendung muss den Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Eine Eingangsbestätigung zum Einwendungsschreiben erfolgt nicht.

Die Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, werden zu einem Erörterungstermin eingeladen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungstermin auch ohne diesen verhandelt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass

a)

die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

b)

die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Einwender erhalten auf ihre Einwendungen keine schriftliche Erwiderung der Planfeststellungsbehörde im laufenden Planfeststellungsverfahren.

Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass

-

die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 9 Abs. 1 UVPG ist,

-

die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Landratsamt Lichtenfels ist,

-

über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden wird,

-

als Bestandteil der Planunterlagen eine Umweltstudie vorgelegt wurde,

-

die ausgelegten Planunterlagen alle entscheidungserheblichen Unterlagen zu den Umweltauswirkungen umfassen. Eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung dieser Unterlagen ist enthalten.

Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren vom Landratsamt erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Das Landratsamt kann die Daten an den Vorhabenträger und seinen mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weiterreichen. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO, an der darüber hinaus ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO besteht. Der Vorhabenträger und seine Beauftragten sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet.

Markt Ebensfeld, 13.08.2024
Gabriele Böhmer
Zweite Bürgermeisterin