Die örtlichen Vereine erhalten auf Antrag aus dem Kulturfonds folgende Zuschüsse:
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| a) | Sportvereine — 0,65 € pro Mitglied |
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| b) | Musikkapellen — 0,50 € pro Mitglied |
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| c) | Gesangvereine — 0,40 € pro Mitglied |
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| d) | sonstige Vereine — 0,30 € pro Mitglied |
Die Mindestförderung aus diesen Pauschbeträgen beträgt 25,00 €.
Für die Jugendarbeit in den Vereinen wird zusätzlich eine Förderung von 1,25 € pro Mitglied unter 18 Jahren gewährt.
Soweit die Meldung noch nicht vorliegt, werden die Vereine gebeten,
bis zum 31. Oktober 2022
schriftlich den derzeitigen Mitgliederstand zu melden.
Zur Überprüfung unserer Unterlagen bitten wir Sie, uns unbedingt die aktuelle Bankverbindung/IBAN des Vereins mitzuteilen.