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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Dorferneuerung Lahm-Pülsdorf-HerrethGemeinde Itzgrund, Landkreis Coburg

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG)

Bekanntmachung

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind Teilnehmer am Verfahren. Sie bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Bayern sind ihr zum großen Teil die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde übertragen. Die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft führt der Vorstand. Er trägt

somit eine große Verantwortung für das Verfahren. Der Vorstandsvorsitzende ist ein Beamter des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken, der die erforderliche fachliche und technische Vorbildung besitzt. Im Zuge einer Dorferneuerung hat die Gemeinde ebenfalls einen festen Sitz im Vorstand, dieser wird von der 1. Bürgermeisterin Frau Nina Liebermann wahrgenommen. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat gemeinsam mit dem derzeit amtierenden Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Lahm-Pülsdorf-Herreth vereinbart, für die Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter eine Briefwahl durchzuführen. Gründe dafür sind, dass es wahrscheinlich die letzte Vorstandsneuwahl sein wird, die Baumaßnahmen alle durchgeführt sind und die Teilnehmergemeinschaft plant, das Verfahren in den nächsten Jahren abzuschließen.

Wünschenswert ist es, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstands beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter auf jeweils 6 festgelegt.

Damit die einzelnen Orte des Verfahrensgebietes im Vorstand ausreichend vertreten sind, wurde für die gruppenmäßige Zusammensetzung folgendermaßen festgesetzt:

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3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter*innen für die Ortsgruppe Lahm

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2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter*innen für die Ortsgruppe Herreth

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1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter*in für die Ortsgruppe Pülsdorf

Mit dieser Bekanntmachung werden Sie aufgefordert bis zum 20.10.2023 weitere Kandidaten vorzuschlagen.

Neue Kandidaten können Sie benennen beim

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Nonnenbrücke 7a • 96047 Bamberg,

Vorsitzende der TG, Andrea Hofmann

E-Mail: andrea.hofmann@ale-ofr.bayern.de

Telefon: 0951 / 837-343,

Stellvertreterin Kimana Kühnlein

E-Mail: kimana.kuehnlein@ale-ofr.bayern.de

Telefon: 0951 / 837-227.

Voraussichtlich in der 43. Kalenderwoche wird den Stimmberechtigten der Stimmzettel per Post zugesandt. Die Stimmzettel müssen ausgefüllt bis zum 20.11.2023 – 0:00 Uhr bei der Gemeinde Itzgrund eingegangen sein.

Am nächsten Tag, dem 21.11.2023 um 17:30 Uhr, werden die Stimmzettel im Rathaus der Gemeinde Itzgrund ausgezählt. Daran dürfen alle interessierten Bürger teilnehmen. Bei der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet. Dieser, bestehend aus drei Personen, überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.

Er setzt sich folgendermaßen zusammen:

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Frau Sandra Kob (Gemeinde Itzgrund)

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Frau Kimana Kühnlein (ALE Oberfranken & Stellvertretende Vorsitzende der TG)

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Jürgen Alt (Vorstandsmitglied der TG)

Das Wahlergebnis wird anschließend öffentlich bekannt gegeben. Die Verpflichtung der Vorstandsmitglieder erfolgt in der ersten öffentlichen Vorstandssitzung, zu welcher die neu Gewählten von der Vorsitzenden zu gegebener Zeit eingeladen werden.

Gesetzliche Grundlagen zum Wahlverfahren

Aufgaben des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Da das Verfahren bereits so weit fortgeschritten ist, obliegt ihm nur noch die Ausführung folgender Aufgaben:

Bamberg, 31.08.2023
gez. Gudrun Kraus, Baurätin