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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Zuschussrichtlinien

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 die nachfolgende Änderung der Zuschussrichtlinien des Marktes Ebensfeld erlassen. Die Änderung der Richtlinie wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Ebensfeld, 23.02.2022
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

Änderung der Zuschussrichtlinien

I. Änderung

Folgende Zuwendungen werden gewährt:

1. Den örtlichen Vereinen aus dem Kulturfonds

Örtliche Vereine — 0,65 € pro Mitglied

Die Mindestförderung aus diesen Pauschbeträgen beträgt 25,-- €.

Für die Jugendarbeit in den Vereinen wird zusätzlich eine Förderung von 1,25 € pro Mitglied unter 18 Jahren gewährt.

II. Inkrafttreten

Diese Änderung der Richtlinie ersetzt den Abschnitt I.1 der Zuwendungsrichtlinie vom 18. Dezember 2019.

Ebensfeld, den 27. September 2022
Markt Ebensfeld
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister