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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Übersichtslageplan

Detaillageplan Bebauungsplangebiet

Übersichtslageplan Ausgleichsfläche Prächting

Detaillageplan Ausgleichsfläche auf der Flur-Nr. 197, Gemarkung Prächting, Markt Ebensfeld

Übersichtslageplan Ausgleichsfläche Schney

Detaillageplan Ausgleichsfläche auf der Flur-Nr. 897, Gemarkung Schney, Lichtenfels

über die erneute Öffentliche Auslegung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

zum Entwurf des Bebauungsplanes

„Gewerbegebiet Ebensfeld Nord III“

mit integriertem Grünordnungsplan und 1. Änderung

des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ebensfeld Nord II“

Der Marktgemeinderat von Ebensfeld hat am 26.01.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ebensfeld Nord III“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Damit verbunden ist die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ebensfeld Nord II“. Vorgesehen ist die Erweiterung der bereits bestehenden Gewerbeansiedlung im Bereich nördlich von Ebensfeld und südwestlich von Unterneuses (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 175 und 176, Gemarkung Unterneuses, und die Flur-Nrn. 1398, 1399, 1400, 1401, 1401/1, 1402, 1403, 1404, 1633 und 1635/1 Gemarkung Ebensfeld, sowie Teile der Flur-Nrn. 1390 (Fortführung Frankenstraße), 1401/6, 1401/7, 1636/2 und 1633/1, Gemarkung Ebensfeld, und einem Teil der Flur-Nr. 176/1, Gmkg. Unterneuses, mit einer Fläche von insgesamt 14,9 ha und ist wie folgt umgrenzt (s. a. nachfolgenden Lageplan):

Im Norden:

durch die Flur-Nrn. 174 (Sträublingsbach) und 174/1, Gmkg. Unterneuses

Im Osten:

durch die Flur-Nr. 176/2, Gmkg Unterneuses, und die Flur-Nr. 1401/2, Gmkg. Ebensfeld, sowie Teile der Flur-Nrn. 1401/6, 1401/7, 1633/1, 1634 und 1636/2 Gmkg. Ebensfeld und einen Teil der Flur-Nr. 176/1, Gmkg. Unterneuses

Im Süden:

durch die Flur-Nrn. 1389, 1395, 1397, 1634, 1635 und 1636, Gmkg.

Ebensfeld, sowie Teile der Flur-Nrn. 1390 und 1633/1, Gmkg. Ebensfeld

Im Westen:

durch die Flur-Nr. 1327 (Himmelreichstraße), Gmkg. Ebensfeld

Zusätzlich werden dem Bebauungsplan als externe Ausgleichsflächen eine 4 ha große Teilfläche der Flur-Nr. 197, Gmkg. Prächting, Markt Ebensfeld, und eine 1,3 ha große Fläche mit der Flur-Nummer 897, Gemarkung Schney, Stadt Lichtenfels, zugeordnet. Diese Flächen dienen dem naturschutz- und artenschutzfachlichen Ausgleich und umfassen insgesamt eine Fläche von ca. 5,3 ha.

Ein Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Marktgemeinderat am 24.01.2022 beschlossen worden. Nach Einholung der Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der parallelen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 14.02.2022 bis zum 15.03.2022 wurden Änderungen am Planentwurf nötig, welche in der Marktgemeinderatssitzung am 27.09.2022 beschlossen worden sind.

In der gleichen Sitzung wurde der fortgeschriebene Entwurf mit den eingearbeiteten Änderungen gebilligt, was eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB bedingt.

Der fortgeschriebene Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom

17.10.2022. – 17.11.2022

im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstraße 6, 96250 Ebensfeld, Bauamt, Untergeschoss, Zimmer U 13, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen können in dieser Zeit auch auf der Webseite des Marktes Ebensfeld (www.ebensfeld.de) eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation wird um vorherige telefonische Termin-Vereinbarung gebeten.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Ebensfeld den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • der Umweltbericht der Planungsgruppe Strunz zur Beurteilung von Natur und Landschaft sowie der Schutzgüter Mensch; Flora/Fauna/biologische Vielfalt; Boden/Fläche; Wasser; Klima/Luft; Landschaft; Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen — 
    (als Anhang 2 zur Begründung)

- mit Bestands- und Bewertungsermittlung

- mit Eingriffs- und Ausgleichsplanung

- mit einem Kartierbericht des Büro Gees zum Brutvogel-, Amphibien- und Reptilienbestand

- mit einer artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Büro Opus

- mit einem Maßnahmenkonzept für den Kiebitz

  • Untersuchungen zum Baugrund des Ingenieurbüros Gartiser, Germann und Piewak vom 06.05.2021 (als Anlage 1 zur Begründung)

- zu den vorherrschenden Untergrundverhältnissen

- zur Versickerung von Niederschlagswässern

- zu Abfallrechtlichen Einstufungen

- zu Rohrleitungsbau und –sicherung

- zu künftigen Verkehrsflächen

  • Schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüro Goritzka Akustik vom 05.09.2022 zur Immissionsbelastung (als Anlage 2 zur Begründung)

- Belastungen durch das Baugebiet auf die Umgebung

- Auswirkungen durch Verkehrslärm auf das Baugebiet

- Immissionsschutzrechtliche Festsetzungen und Lärmkontingentierung in der Planung

  • Hydraulische Berechnung der Ingenieurgesellschaft Sydro Consult vom 10.11.2021 zur Hydraulik des Sträublingsbachs (als Anlage 3 zur Begründung)

- mit Angaben zur Überschwemmungssituation im Istzustand

- Darstellung der Renaturierungsmaßnahmen des Sträublingsbach

- Auswirkungen der Renaturierung

- Gegenüberstellung des Ist- und Planzustandes

  • Renaturierungsplanung zum Sträublingsbach des Büro Opus vom November 2021 (als Anlage 4 zur Begründung)

- mit Kurzbeschreibung der Renaturierungsmaßnahme

- mit Plandarstellung der Renaturierung und deren Auswirkung

Des Weiteren liegen vor:

  • Einwendungen / Stellungnahmen zu

- Immissionsschutz

- Bodenschutz

- Wasserrecht

- Naturschutz

- Blendschutz

- Löschwasserversorgung

- Abwasserbeseitigung

- Verkehrszahlen

Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 25.05.2021 – 25.06.2021

  • Stellungnahme Landratsamt Lichtenfels - vom 18.06.2021:

Immissionsschutz: bzgl. Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung um zusätzliche Immissionsorte und vorhandene Betriebswohnungen in der unmittelbaren Nachbarschaft; bzgl. der textlichen Festsetzung zum Ausschluss von Anlagen nach der 4. und 12. BImSchV; bzgl. der Notwendigkeit zur Ausweisung eines Industriegebiets;

Naturschutz: bzgl. der damals ausstehenden saP; bzgl. der damals ausstehenden Ausgleichsfläche; bzgl. der dem Ausgleich dienenden Regenrückhaltebecken; bzgl. der Festsetzungen zu Dach- und Fassadenbegrünung und zur Vermeidung von Vogelschlag; bzgl. des Insektenschutzes; bzgl. der Festsetzung zu Erhaltungsgebote; bzgl. der Abstimmungen zur Gewässerrenaturierung mit der UNB (untere Naturschutzbehörde) und dem WWA (Wasserwirtschaftsamt); bzgl. der Pflanz-Artenliste und des Vogelschutzglases;

Wasserrecht: bzgl. des 100-jährigen Hochwassers des Sträublingsbachs; bzgl. natürlicher Rückhalteflächen und Überschwemmungsgebieten; bzgl. wasserrechtlicher (Ausnahme)-Genehmigungen; bzgl. dem Verlust von Retentionsraum durch die geplante Bebauung und Ausgleichsmaßnahmen; bzgl. der damals ausstehenden Renaturierungsplanung;

  • Stellungnahme Staatliches Bauamt Bamberg - vom 12.05.2021: bzgl. des kritischen Abstandes von Ausgleichspflanzungen zu Verkehrsflächen; bzgl. möglicher Blendwirkungen auf den fließenden Verkehr; bzgl. Ausnahmebefreiungen von der Anbauverbotszone bei Errichtung von Lärmschutzanlagen; bzgl. Änderungen am Entwässerungssystem und an Entwässerungseinrichtungen der Staatsstraße; bzgl. des durch das Baugebiet zu erwartenden Verkehrs und bzgl. einer weiträumigen Ortsumfahrung; bzgl. möglicher Lärmbelastung durch die Staatsstraße 2197 auf das Baugebiet; bzgl. einer zusätzlichen Lärmberechnung auf Basis einer qualifizierten Verkehrsuntersuchung; bzgl. vorzusehender Lärmschutzmaßnahmen; bzgl. zu erwartender schädlicher Umwelteinwirkungen durch Zu- und Abgangsverkehr des neuen Gewerbegebietes; bzgl. zu erwartender Verkehrsimmissionen auf die Anwohner von Ebensfeld; bzgl. Vermeidung von Störwirkung der Aufmerksamkeit des Kraftfahrers durch Werbe- oder Hinweisschilder;
  • Wasserwirtschaftsamt Kronach – vom 18.06.2021: bzgl. Wasserschutzgebieten und Grundwasservorbehalts- bzw. -Vorrangflächen; bzgl. der Wasserversorgung im Baugebiet; bzgl. der Grundwasserverhältnisse im Plangebiet; bzgl. der Anzeige- und Genehmigungspflicht bei Wärmepumpen und geothermischen Anlagen; bzgl. der vorgesehen Abwasserbeseitigung des Baugebiets; bzgl. eines Regenwassermanagements in Bezug auf Niederschlagswasserversickerung vor Ort und den Vorgaben des Bebauungsplans zur Niederschlagswasserbeseitigung; bzgl. der Festlegungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung und wasserrechtliche Genehmigungspflicht sowie dazugehörige Rechtsvorschriften und Regelwerke; bzgl. weiterführender Festsetzungsvorschläge zur Niederschlagswasserbeseitigung; bzgl. wassersensibler Siedlungsentwicklung; bzgl. der Verwertung von Fremdmaterial im Rahmen der Baufeldbereitung; bzgl. der hydraulischen Verhältnisse in und um das Gebiet, besonders bzgl. des Sträublingsbachs; bzgl. der Ökologie des Sträublingsbachs und dessen Vernetzung mit anderen Gewässern; bzgl. der geplanten Renaturierung des Sträublingsbachs; bzgl. Altlastenverdachtsflächen, Schadensfällen und Altablagerungen und dem Umgang mit solchen bei Auffindungen; bzgl. der Vorschriften zum Schutz des Bodens bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben mit Erd- und Tiefbauarbeiten, sowie bzgl. des Umgangs mit Bodenmaterial;
  • Kreisbrandrat des Landkreises Lichtenfels – vom 10.06.2021: bzgl. der Bereitstellung und Unterhaltung der notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen und den Festlegungen der Entnahmestellen mit den dazugehörigen Regelwerken; bzgl. der Hinweise zum Umfang des bereitzustellenden Löschwassers und eines geeignet dimensionierten Rohrleitungs- und Hydrantennetzes; bzgl. möglicher Wasserentnahmestellen aus Gewässern;
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg – vom 24.06.2021: bzgl. des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden und der Flächensparoffensive der Landesentwicklungsplanung; bzgl. interner und externer Ausgleichsflächen; bzgl. möglicher Immissionen durch landwirtschaftlich genutzte Nachbarflächen;
  • BUND Naturschutz in Bayern e.V. – vom 23.06.2021: bzgl. der Richtlinie der Bayerischen Staatsregierung zum sparsamen Umgang mit Flächen; bzgl. der Minimierung von geplanter Verkehrsflächenversiegelung durch weiterführende Maßnahmen;

Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 14.02.2022 – 15.03.2022

• Landratsamt Lichtenfels – vom 14.03.2022:

Immissionsschutz: bzgl. der Einschränkungen zu dauerhaftem Personenaufenthalt im Bereich des Schutzradius zum benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb;

Wasserrecht: bzgl. des wasserrechtlichen Verfahrens zu Renaturierung des Sträublingsbaches, einhergehend mit der Schaffung von Retentionsraum; bzgl. der hydraulischen Berechnung des Büro Sydro Consult; bzgl. der durchgeführten Umweltverträglichkeitsvorprüfung;

Naturschutz: bzgl. der Anwendung des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“; bzgl. festzusetzender Dachbegrünung zur kompensationsmindernden Anerkennung; bzgl. der internen Ausgleichsflächen, der Heckenbestände und der Regenrückhaltemulden; bzgl. der externen Ausgleichsfläche und der ökologischen Verzinsung; bzgl. der Meldung von Ausgleichsflächen an das Ökoflächenkataster und die Abbuchung vom Ökokonto; bzgl. der faunistischen Kartierung für Amphibien und der saP relevanten Arten; bzgl. der Zugänglichkeit der Ausgleichsflächen und der Festsetzung, Gehölze frei wachsen zu lassen; bzgl. zu erbringender Freiflächenplanungen; bzgl. Insektenschonender Beleuchtung im Gebiet; bzgl. der Renaturierung des Sträublingsbachs; bzgl. des Volumens der Rückhaltebecken, der Erweiterung des Gewässerverlaufs, baubegleitender Firmen mit Erfahrung im Bereich naturnahmen Wasserausbau, der Bachsohlenausgestaltung und der zu erstellenden wasserrechtlichen Unterlagen; bzgl. der durchgeführten saP und den daraus resultierenden artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen; bzgl. einer noch zu erbringenden Ausgleichmaßnahme für den Kiebitz; bzgl. einer ökologischen Baubegleitung im Zuge der Baumaßnahmen.

• Regierung von Oberfranken – vom 24.05.2022

Bzgl. der Verkehrszunahme durch das Baugebiet; bzgl. des Flächenverbrauchs, auch durch externe Ausgleichsflächen; bzgl. weiterer Festsetzungen zur Klima-Anpassung; bzgl. nachhaltiger Bauformen;

• Staatliches Bauamt Bamberg – vom 23.03.2022

Bzgl. der Zunahme des Kraftfahrzeugkehrs, insb. des Schwerlastverkehrs; bzgl. des Abstandes von Baumpflanzungen und Großsträuchern hin zur Staatsstraße; bzgl. möglicher Blendwirkungen auf den Verkehr durch Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sowie spiegelnden Verkleidungen; bzgl. möglicher Ausnahmeregelungen innerhalb der Bauverbotszone für Kleinstrauchbepflanzungen und Lärmschutzanlagen; bzgl. Anpflanzungen im Bereich der Einmündungs-Sichtfelder; bzgl. der Entwässerung der Staatsstraße; bzgl. der von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen; bzgl. der durchgeführten Lärmberechnung und des Schallschutzes nach DIN 18005; bzgl. möglicher Emissionen durch Zu- und Abgangsverkehr;

• Wasserwirtschaftsamt Kronach – vom 15.03.2022

Abwasserbeseitigung/Gewässerschutz: bzgl. der Beschreibung Niederschlagswasserbeseitigung in der Begründung zum Bebauungsplan;

Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung: bzgl. der hydraulischen Untersuchung sowie der Planung der Flutmunde und der Renaturierung des Sträublingsbachs; bzgl. der Regenrückhalteflächen und der Hochwasserfreiheit durch die aufgeführten Maßnahmen; bzgl. des wasserrechtlichen Verfahrens zur Neugestaltung des Sträublingsbachs; bzgl. des Zustands des Sträublingsbachs gemäß Wasserrahmenrichtlinie; bzgl. der Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer; bzgl. der Gewässerstrukturkartierung des Sträublingsbachs; bzgl. Abstimmung mit dem Landschaftspflegeverband; bzgl. des Gewässerentwicklungskonzepts von 2009; bzgl. einer großflächigeren Renaturierung des Sträublingsbachs;

Altlasten, Bodenschutz: bzgl. der Grundsätze des § 1 BBodSchG und der Belange des Schutzgutes Boden; bzgl. geeigneter Maßnahmen zum Schutz des Bodens; bzgl. der Bodenbewertungen im Plangebiet und die Verwertungsmöglichkeiten dieser Böden; bzgl. des Flächenverbrauchs und der Beseitigung von Retentionsfähigkeit, Filter-, Puffer- und Schwermetallrückhaltevermögen; bzgl. der Vorgaben zu belebtem Oberboden und kulturfähigen Unterboden; bzgl. der Verwendung nicht kulturfähiger Unterböden und Untergrundmaterialien; bzgl. der rechtlichen und technischen Anforderungen zur Entsorgung; bzgl. eines Bodenmanagementkonzepts; bzgl. geltender DIN-Vorschriften; bzgl. Bodenkundlicher Baubegleitung

• BUND Naturschutz in Bayern e.V. – vom 08.03.2022

Bzgl. der Renaturierung des Stäublingsbachs;

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ebensfeld, den 04.10.2022
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister