Übersichtslageplan
Detaillageplan Bebauungsplangebiet
Übersichtslageplan Ausgleichsfläche Prächting
Detaillageplan Ausgleichsfläche auf der Flur-Nr. 197, Gemarkung Prächting, Markt Ebensfeld
Übersichtslageplan Ausgleichsfläche Schney
Detaillageplan Ausgleichsfläche auf der Flur-Nr. 897, Gemarkung Schney, Lichtenfels
über die erneute Öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
zum Entwurf des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Ebensfeld Nord III“
mit integriertem Grünordnungsplan und 1. Änderung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ebensfeld Nord II“
Der Marktgemeinderat von Ebensfeld hat am 26.01.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ebensfeld Nord III“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Damit verbunden ist die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ebensfeld Nord II“. Vorgesehen ist die Erweiterung der bereits bestehenden Gewerbeansiedlung im Bereich nördlich von Ebensfeld und südwestlich von Unterneuses (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).
Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 175 und 176, Gemarkung Unterneuses, und die Flur-Nrn. 1398, 1399, 1400, 1401, 1401/1, 1402, 1403, 1404, 1633 und 1635/1 Gemarkung Ebensfeld, sowie Teile der Flur-Nrn. 1390 (Fortführung Frankenstraße), 1401/6, 1401/7, 1636/2 und 1633/1, Gemarkung Ebensfeld, und einem Teil der Flur-Nr. 176/1, Gmkg. Unterneuses, mit einer Fläche von insgesamt 14,9 ha und ist wie folgt umgrenzt (s. a. nachfolgenden Lageplan):
| Im Norden: | durch die Flur-Nrn. 174 (Sträublingsbach) und 174/1, Gmkg. Unterneuses |
| Im Osten: | durch die Flur-Nr. 176/2, Gmkg Unterneuses, und die Flur-Nr. 1401/2, Gmkg. Ebensfeld, sowie Teile der Flur-Nrn. 1401/6, 1401/7, 1633/1, 1634 und 1636/2 Gmkg. Ebensfeld und einen Teil der Flur-Nr. 176/1, Gmkg. Unterneuses |
| Im Süden: | durch die Flur-Nrn. 1389, 1395, 1397, 1634, 1635 und 1636, Gmkg. |
| Ebensfeld, sowie Teile der Flur-Nrn. 1390 und 1633/1, Gmkg. Ebensfeld | |
| Im Westen: | durch die Flur-Nr. 1327 (Himmelreichstraße), Gmkg. Ebensfeld |
Zusätzlich werden dem Bebauungsplan als externe Ausgleichsflächen eine 4 ha große Teilfläche der Flur-Nr. 197, Gmkg. Prächting, Markt Ebensfeld, und eine 1,3 ha große Fläche mit der Flur-Nummer 897, Gemarkung Schney, Stadt Lichtenfels, zugeordnet. Diese Flächen dienen dem naturschutz- und artenschutzfachlichen Ausgleich und umfassen insgesamt eine Fläche von ca. 5,3 ha.
Ein Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Marktgemeinderat am 24.01.2022 beschlossen worden. Nach Einholung der Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der parallelen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 14.02.2022 bis zum 15.03.2022 wurden Änderungen am Planentwurf nötig, welche in der Marktgemeinderatssitzung am 27.09.2022 beschlossen worden sind.
In der gleichen Sitzung wurde der fortgeschriebene Entwurf mit den eingearbeiteten Änderungen gebilligt, was eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB bedingt.
Der fortgeschriebene Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
17.10.2022. – 17.11.2022
im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstraße 6, 96250 Ebensfeld, Bauamt, Untergeschoss, Zimmer U 13, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen können in dieser Zeit auch auf der Webseite des Marktes Ebensfeld (www.ebensfeld.de) eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation wird um vorherige telefonische Termin-Vereinbarung gebeten.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Ebensfeld den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- mit Bestands- und Bewertungsermittlung
- mit Eingriffs- und Ausgleichsplanung
- mit einem Kartierbericht des Büro Gees zum Brutvogel-, Amphibien- und Reptilienbestand
- mit einer artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Büro Opus
- mit einem Maßnahmenkonzept für den Kiebitz
- zu den vorherrschenden Untergrundverhältnissen
- zur Versickerung von Niederschlagswässern
- zu Abfallrechtlichen Einstufungen
- zu Rohrleitungsbau und –sicherung
- zu künftigen Verkehrsflächen
- Belastungen durch das Baugebiet auf die Umgebung
- Auswirkungen durch Verkehrslärm auf das Baugebiet
- Immissionsschutzrechtliche Festsetzungen und Lärmkontingentierung in der Planung
- mit Angaben zur Überschwemmungssituation im Istzustand
- Darstellung der Renaturierungsmaßnahmen des Sträublingsbach
- Auswirkungen der Renaturierung
- Gegenüberstellung des Ist- und Planzustandes
- mit Kurzbeschreibung der Renaturierungsmaßnahme
- mit Plandarstellung der Renaturierung und deren Auswirkung
Des Weiteren liegen vor:
- Immissionsschutz
- Bodenschutz
- Wasserrecht
- Naturschutz
- Blendschutz
- Löschwasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Verkehrszahlen
Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 25.05.2021 – 25.06.2021
Immissionsschutz: bzgl. Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung um zusätzliche Immissionsorte und vorhandene Betriebswohnungen in der unmittelbaren Nachbarschaft; bzgl. der textlichen Festsetzung zum Ausschluss von Anlagen nach der 4. und 12. BImSchV; bzgl. der Notwendigkeit zur Ausweisung eines Industriegebiets;
Naturschutz: bzgl. der damals ausstehenden saP; bzgl. der damals ausstehenden Ausgleichsfläche; bzgl. der dem Ausgleich dienenden Regenrückhaltebecken; bzgl. der Festsetzungen zu Dach- und Fassadenbegrünung und zur Vermeidung von Vogelschlag; bzgl. des Insektenschutzes; bzgl. der Festsetzung zu Erhaltungsgebote; bzgl. der Abstimmungen zur Gewässerrenaturierung mit der UNB (untere Naturschutzbehörde) und dem WWA (Wasserwirtschaftsamt); bzgl. der Pflanz-Artenliste und des Vogelschutzglases;
Wasserrecht: bzgl. des 100-jährigen Hochwassers des Sträublingsbachs; bzgl. natürlicher Rückhalteflächen und Überschwemmungsgebieten; bzgl. wasserrechtlicher (Ausnahme)-Genehmigungen; bzgl. dem Verlust von Retentionsraum durch die geplante Bebauung und Ausgleichsmaßnahmen; bzgl. der damals ausstehenden Renaturierungsplanung;
Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 14.02.2022 – 15.03.2022
• Landratsamt Lichtenfels – vom 14.03.2022:
Immissionsschutz: bzgl. der Einschränkungen zu dauerhaftem Personenaufenthalt im Bereich des Schutzradius zum benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb;
Wasserrecht: bzgl. des wasserrechtlichen Verfahrens zu Renaturierung des Sträublingsbaches, einhergehend mit der Schaffung von Retentionsraum; bzgl. der hydraulischen Berechnung des Büro Sydro Consult; bzgl. der durchgeführten Umweltverträglichkeitsvorprüfung;
Naturschutz: bzgl. der Anwendung des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“; bzgl. festzusetzender Dachbegrünung zur kompensationsmindernden Anerkennung; bzgl. der internen Ausgleichsflächen, der Heckenbestände und der Regenrückhaltemulden; bzgl. der externen Ausgleichsfläche und der ökologischen Verzinsung; bzgl. der Meldung von Ausgleichsflächen an das Ökoflächenkataster und die Abbuchung vom Ökokonto; bzgl. der faunistischen Kartierung für Amphibien und der saP relevanten Arten; bzgl. der Zugänglichkeit der Ausgleichsflächen und der Festsetzung, Gehölze frei wachsen zu lassen; bzgl. zu erbringender Freiflächenplanungen; bzgl. Insektenschonender Beleuchtung im Gebiet; bzgl. der Renaturierung des Sträublingsbachs; bzgl. des Volumens der Rückhaltebecken, der Erweiterung des Gewässerverlaufs, baubegleitender Firmen mit Erfahrung im Bereich naturnahmen Wasserausbau, der Bachsohlenausgestaltung und der zu erstellenden wasserrechtlichen Unterlagen; bzgl. der durchgeführten saP und den daraus resultierenden artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen; bzgl. einer noch zu erbringenden Ausgleichmaßnahme für den Kiebitz; bzgl. einer ökologischen Baubegleitung im Zuge der Baumaßnahmen.
• Regierung von Oberfranken – vom 24.05.2022
Bzgl. der Verkehrszunahme durch das Baugebiet; bzgl. des Flächenverbrauchs, auch durch externe Ausgleichsflächen; bzgl. weiterer Festsetzungen zur Klima-Anpassung; bzgl. nachhaltiger Bauformen;
• Staatliches Bauamt Bamberg – vom 23.03.2022
Bzgl. der Zunahme des Kraftfahrzeugkehrs, insb. des Schwerlastverkehrs; bzgl. des Abstandes von Baumpflanzungen und Großsträuchern hin zur Staatsstraße; bzgl. möglicher Blendwirkungen auf den Verkehr durch Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sowie spiegelnden Verkleidungen; bzgl. möglicher Ausnahmeregelungen innerhalb der Bauverbotszone für Kleinstrauchbepflanzungen und Lärmschutzanlagen; bzgl. Anpflanzungen im Bereich der Einmündungs-Sichtfelder; bzgl. der Entwässerung der Staatsstraße; bzgl. der von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen; bzgl. der durchgeführten Lärmberechnung und des Schallschutzes nach DIN 18005; bzgl. möglicher Emissionen durch Zu- und Abgangsverkehr;
• Wasserwirtschaftsamt Kronach – vom 15.03.2022
Abwasserbeseitigung/Gewässerschutz: bzgl. der Beschreibung Niederschlagswasserbeseitigung in der Begründung zum Bebauungsplan;
Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung: bzgl. der hydraulischen Untersuchung sowie der Planung der Flutmunde und der Renaturierung des Sträublingsbachs; bzgl. der Regenrückhalteflächen und der Hochwasserfreiheit durch die aufgeführten Maßnahmen; bzgl. des wasserrechtlichen Verfahrens zur Neugestaltung des Sträublingsbachs; bzgl. des Zustands des Sträublingsbachs gemäß Wasserrahmenrichtlinie; bzgl. der Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer; bzgl. der Gewässerstrukturkartierung des Sträublingsbachs; bzgl. Abstimmung mit dem Landschaftspflegeverband; bzgl. des Gewässerentwicklungskonzepts von 2009; bzgl. einer großflächigeren Renaturierung des Sträublingsbachs;
Altlasten, Bodenschutz: bzgl. der Grundsätze des § 1 BBodSchG und der Belange des Schutzgutes Boden; bzgl. geeigneter Maßnahmen zum Schutz des Bodens; bzgl. der Bodenbewertungen im Plangebiet und die Verwertungsmöglichkeiten dieser Böden; bzgl. des Flächenverbrauchs und der Beseitigung von Retentionsfähigkeit, Filter-, Puffer- und Schwermetallrückhaltevermögen; bzgl. der Vorgaben zu belebtem Oberboden und kulturfähigen Unterboden; bzgl. der Verwendung nicht kulturfähiger Unterböden und Untergrundmaterialien; bzgl. der rechtlichen und technischen Anforderungen zur Entsorgung; bzgl. eines Bodenmanagementkonzepts; bzgl. geltender DIN-Vorschriften; bzgl. Bodenkundlicher Baubegleitung
• BUND Naturschutz in Bayern e.V. – vom 08.03.2022
Bzgl. der Renaturierung des Stäublingsbachs;
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.