Titel Logo
Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 die nachfolgende 1. Änderungssatzung erlassen. Die Änderungssatzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Ebensfeld, 28.09.2022
gez. Storath (Siegel)
Bernhard Storath, Erster Bürgermeister

1. Änderungssatzungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 05.05.2020

Auf Grund Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Ebensfeld folgende Satzung:

§ 1

§ 2 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:

„d) den Klimaausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 8 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern“

§ 2 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

„Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstaben a), b) und d) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister.“

§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.10.2022 in Kraft.

Ebensfeld, 28.09.2022
Bernhard Storath, Erster Bürgermeister