Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 die nachfolgende 1. Änderungssatzung erlassen. Die Änderungssatzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
1. Änderungssatzungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 05.05.2020
Auf Grund Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Ebensfeld folgende Satzung:
§ 1
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
„d) den Klimaausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 8 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern“
§ 2 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
„Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstaben a), b) und d) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister.“
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.10.2022 in Kraft.