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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Ergänzung der Wohnbebauung an der Kutzenberger Straße“

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Ergänzung der Wohnbebauung an der Kutzenberger Straße“

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.09.2024 die Vorentwürfe des Bebauungsplans „Ergänzung der Wohnbebauung an der Kutzenberger Straße“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher belang gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fl. Nr. 2678 der Gemarkung Ebensfeld (ca. 3.500 m2).

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Zweck des Plans ist es, auf der Fl.Nr. 2678 (ca. 3.500 m2) der Gemarkung Ebensfeld die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Ergänzung einer auf Nachbargrundstücken vorhandenen Wohnbebauung (dort E + II mit Garagengebäuden) herzustellen. Mit der Realisierung des Vorhabens soll eine im Außenbereich seit Jahrzehnten vorhandene isolierte und atypische Bebauung ortsplanerisch zu einer geschlossenen Siedlungsstruktur abgerundet werden. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und der Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan werden hiermit gemäß §2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.

Die Vorentwürfe mit Begründung liegen in der Zeit vom

14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024

im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstraße 6, 96250 Ebensfeld, Zimmer U13, während der der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite des Marktes Ebensfeld unter https://ebensfeld.de/de/rathaus/bauleitplanung.php zur Einsicht verfügbar.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ebensfeld, 26.09.2024
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister