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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 die nachfolgende Gebührenordnung erlassen. Die Gebührenordnung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Ebensfeld, 01.10.2024
gez. Storath
(Siegel)
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

Gebührenordnung für die Plakatierungen im Markt Ebensfeld

(1)

Aufgrund des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 24.09.2024 werden für die Plakatierungen im Markt Ebensfeld ab 01.01.2025 folgende Gebühren festgesetzt:

1.

örtliche Vereine  —  00,00 €

2.

örtliche Parteien  —  00,00 €

3.

Vereine und Parteien mit Sitz außerhalb des Marktes Ebensfeld  —  60,00 €

4.

Firmen  —  60,00 €

5.

Wahlwerbung  —  0,00 € (gesetzliche Vorgabe)

(2)

Die Erlaubnis wird in der Regel für 2 Wochen genehmigt (inkl. 3 Tage Zeitbedarf für den Abbau).

(3)

Alle Gebühren werden zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnet.

Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Ebensfeld, den 01.10.2024
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister