Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 die nachfolgende Änderung der Zuschussrichtlinien des Marktes Ebensfeld erlassen. Die Änderung der Richtlinie wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Änderung der Zuschussrichtlinien
I. Änderung
| Folgende Zuwendungen werden gewährt: | |
| 1. | Den örtlichen Vereinen aus dem Kulturfonds |
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| Die Mindestförderung aus diesen Pauschbeträgen beträgt 25,-- €. |
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| Für die Jugendarbeit in den Vereinen wird zusätzlich eine Förderung von 1,25 € pro Mitglied unter 18 Jahren gewährt. |
II. Inkrafttreten
Diese Änderung der Richtlinie ersetzt den Abschnitt I.1 der Zuwendungsrichtlinie vom 18. Dezember 2019.