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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 42/2023
Der Bürgermeister informiert
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Gewässerrandstreifen im Markt Ebensfeld

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit August 2019 müssen in Bayern entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer Gewässerrandstreifen eingehalten werden.

Der wasser- und naturschutzrechtliche Gewässerrandstreifen nach Art.16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG ist in einer Breite von mindestens 5 Meter von der Uferlinie zu wahren. So wurde es aufgrund des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ gesetzlich festgelegt. Die Uferlinie ist als die Linie des Mittelwasserstands unter besonderer Berücksichtigung der Grenze des Pflanzenwuchses definiert (Art. 12 Absatz 1 BayWG).

Gewässerrandstreifen haben wichtige Funktionen im Naturhaushalt und beim Gewässerschutz und bieten das Potenzial für eine weitergehende ökologische Aufwertung.

Die Gewässerrandstreifenkulisse wird im UmweltAtlas Bayern jedem Interessierten und Betroffenen digital zur Verfügung gestellt.

Die Kartierung für den Markt Ebensfeld ist seit dem 01.07.2023 fertiggestellt.

https://www.umweltatlas.bayern.de/

Gleichzeitig ist die Übersichtskarte auch im Rathaus, Untergeschoss einsehbar.

Für Fragen steht Ihnen Herr Walter (Tel.: 09573/9608-20 oder E-Mail: tobias.walter@ebensfeld.de) gerne zur Verfügung.

Ihre
Gabriele Böhmer
Zweite Bürgermeisterin