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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 die nachfolgende Gebührenordnung für die Vermietung der Dauerparkplätze zum 01.01.2025 erlassen. Die Gebührenordnung wird hiermit bekannt gemacht.

Ebensfeld, den 18.10.2024
gez. Storath
(Siegel)
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

Gebührenordnung für die Vermietung der Dauerparkplätze

Auf Grund des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 24.09.2024 wird für die Vermietung der Dauerparkplätze die Gebühr wie folgt festgesetzt:

pro Dauerparkplatz und Jahr  —  240,00 €

Die Gebühr wird zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnet.

Die Gebührenordnung wird zum 01.01.2025 wirksam.

Ebensfeld, den 18.10.2024
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister