Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 die nachfolgende Gebührenordnung für die Vermietung der Dauerparkplätze zum 01.01.2025 erlassen. Die Gebührenordnung wird hiermit bekannt gemacht.
Ebensfeld, den 18.10.2024 | |
gez. Storath | (Siegel) |
Bernhard Storath | |
Erster Bürgermeister | |
Auf Grund des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 24.09.2024 wird für die Vermietung der Dauerparkplätze die Gebühr wie folgt festgesetzt:
pro Dauerparkplatz und Jahr — 240,00 €
Die Gebühr wird zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnet.
Die Gebührenordnung wird zum 01.01.2025 wirksam.