Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Banzer Gruppe betreibt auf dem Flurstück 837/1 der Gemarkung Lahm (Gemeinde Itzgrund) einen Tiefbrunnen für die öffentliche Wasserversorgung. Zum Schutz dieses Tiefbrunnens soll ein neues Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden, in dem bestimmte Handlungen verboten oder für nur eingeschränkt zulässig erklärt und Eigentümer, Nutzungsberechtigte und Begünstigte zur Vornahme bzw. Duldung bestimmter Handlungen und Maßnahmen verpflichtet werden. Die Ausweisung des Wasserschutzgebietes erfolgt durch eine vom Landratsamt Coburg zu erlassende Rechtsverordnung, die Grundstücke in der Gemarkung Lahm der Gemeinde Itzgrund (Landkreis Coburg) sowie in den Gemarkungen Eggenbach und Freiberg des Marktes Ebensfeld (Landkreis Lichtenfels) betrifft. Vor dem Erlass dieser Rechtsverordnung wird ein Anhörungsverfahren entsprechend Art. 73 Abs. 2 - 8 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) durchgeführt.
| 1. | Der Erörterungstermin findet am Mittwoch, den 27.11.2024, ab 9 Uhr, im großen Sitzungssaal E30 des Landratsamtes Coburg, Lauterer Str. 60, 96450 Coburg, statt. |
| 2. | Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten des Landratsamtes Coburg zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. |
| 3. | Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. |
| 4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. | |