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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Am 15.11.2022 werden zur Zahlung fällig:

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Grundsteuer A und B

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Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

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Wasser- und Kanalgebühren

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Markt-Kasse erfolgen:

Raiffeisen-Volksbank Bad Staffelstein

IBAN DE68 7706 2139 0000 414000

BIC GENODEF1SFF

Sparkasse Coburg-Lichtenfels

IBAN DE 43 7835 0000 00925 39816

BIC BYLADEM1COB

Bareinzahlungen können im Rathaus während der üblichen Kassenstunden geleistet werden.

Bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Markt-Kasse ist in jedem Fall die auf dem Gebührenbescheid angegebene Personenkonto-Nummer und die Gebührenart anzugeben. Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermines gebeten.

Bei Nichtbeachtung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühren und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben, bzw. muss bei weiterem Verzug die Zwangsvollstreckung angeordnet werden.

Es wird deshalb um fristgerechte Bareinzahlung, Überweisung bis 15. November 2022 gebeten.

Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Gebührenpflichtige, die am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen.

Ebensfeld, 31.10.2022
Norbert Dietz
Kassenverwalter