Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 25.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbefläche Eggenbach-Ost gebilligt und die frühzeitige öffentliche Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Planungsbereich liegt am östlichen Ortsrand von Eggenbach, und umfasst das Flurstück Fl. Nr. 1031 Gemarkung Eggenbach.
Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 21.11.2022 bis 23.12.2022 im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstraße 6, 96250 Ebensfeld, Bauamt, Zimmer U 13, zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite des Marktes Ebensfeld unter https://ebensfeld.de/de/rathaus/bauleitplanung.php zur Einsicht verfügbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.