Zu Beginn der Wintersaison 2023/2024 möchten wir alle Grundstückseigentümer im Markt Ebensfeld auf ihre Pflichten hinsichtlich des Räumens und Streuens bei Schnee- oder Eisglätte hinweisen.
Alle Grundstücksanlieger im Innerortsbereich haben die Gehbahnen* entlang ihrer Grundstücke von Schnee zu räumen und bei Glätte entsprechend zu streuen. Als Streugut empfiehlt sich die Verwendung von Splitt oder Sand; Streusalz sollte nur sparsam zum Einsatz kommen. Die Gehwege sollen an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr jeweils bis 20.00 Uhr schnee- und eisfrei sein.
* Zum Begriff „Gehbahn“ zählen:
| a) | Gehsteige und Geh-/Radwege |
| b) | das Teilstück der Straße, das vor dem Grundstück liegt, in einer Breite von 1,00 m, falls kein ausgebauter Gehweg vorhanden ist. |
Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen an, so besteht die Räumpflicht für alle angrenzenden Straßen.
Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte sind bei der Räumung freizuhalten, um das Tauwasser ungehindert aufnehmen zu können.
> Auch in diesem Jahr gibt der Markt Ebensfeld wieder kostenlos Splitt in kleineren Mengen an Privathaushalte ab. Bitte melden Sie sich bei Bedarf im Bauhof oder im Rathaus, Zimmer U 12 (Tel.: 09573/960821) oder U 13 (Tel.: 09573/960820). Geeignete Gefäße (Eimer) müssen mitgebracht werden.
Im Interesse aller bitte ich um Kenntnisnahme und Beachtung. Bitte bedenken Sie, dass Sie im Falle eines Unfalls durch unzureichende Sicherung der Gehbahn vor Ihrem Anwesen zu Schadenersatzleistungen herangezogen werden können.