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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 49/2022
Sonstige Mitteilungen
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Das Wasserwirtschaftsamt Kronach informiert:

Haselbach bei Pferdsfeld mit angelegtem Gewässerrandstreifen am rechten Ufer (Moritz Hornung, WWA KC).

Gewässerrandstreifen – Überprüfung Landkreis Lichtenfels abgeschlossen

Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Nach Art.16 des Bayerischen Na-turschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Be-reiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m von der Ufer-linie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen).

Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Sie vernetzen Landschafts- und Lebensräume, vermindern den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer im Landkreis. Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils mindestens 5 Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

Ein natürliches, wasserführendes Gewässer erkennt man leicht. Dort gilt bereits jetzt die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen. Die genaue Abgrenzung der Gewässer mit Rand-streifenpflicht ist aber schwierig, weil dabei eine Vielzahl von Kriterien zu beachten ist. Zum Beispiel können Gräben auch ohne ständige Wasserführung dazugehören, künstliche Gewäs-ser dagegen nur in Ausnahmefällen.

Waren bei Gräben oder Gewässern die Verhältnisse bisher unklar, galt vorerst keine Pflicht zur Anlage eines Gewässerrandstreifens. Um eindeutig zu klären, an welchen Gewässerab-schnitten ein Randstreifen einzuhalten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kar-tierungen durch. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet.

Die Begehung der Gräben und Gewässern im Landkreis Lichtenfels fand zwischen Dezember 2021 und September 2022 statt. Dabei wurden alle Gewässerabschnitte mindestens einmal begutachtet, kritische Fälle auch mehrfach. Die Ergebnisse wurden in Karten festgehalten.

Die jetzt erstellten Kartenentwürfe dienen als Hilfestellung für betroffene Landwirte und stehen ab Mitte Dezember als Vorabinformation auf der Internetseite www.wwa-kc.bayern.de des Wasserwirtschaftsamtes Kronach unter “Gewässerrandstreifen“ für jedes Gemeindegebiet des Landkreis Lichtenfels zur Verfügung. Die offizielle Veröffentlichung der Kulisse erfolgt zum 01. Juli 2023 durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas Bayern. Gewässerrandstreifen sind ab diesem Zeitpunkt an allen angegebenen Gewässern verpflichtend einzuhalten.

Das Ergebnis der Gewässerkartierung wird den im Landkreis Lichtenfels betroffenen Landwir-ten, zuständigen Mandatsträgern, Behörden und Verbänden in einer Videobesprechung am 12.12.2021 um 19:30 Uhr vorgestellt. Interessierte aus dem Landkreis Lichtenfels können sich per E-Mail unter den untenstehenden Kontaktinformationen bis Freitag 9. Dezember für diese Veranstaltung anmelden. Die Zugangsdaten werden dann per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Ansprechpartner:

Herr Moritz Hornung, Tel: 09261 502-217

Herr Florian Kämpfer, Tel: 09261 502-246

Email: poststelle@wwa-kc.bayern.de