Der Markt Ebensfeld hat beim Landratsamt Lichtenfels die Neuerteilung der gehobenen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gemeindegebiet Ebensfeld in verschiedene Vorfluter beantragt.
Die diesbezüglichen Planunterlagen liegen in der Zeit vom 16.12.2022 bis einschließlich 17.01.2023 während der allgemeinen Dienststunden
(Mo. - Mi 07.15 - 16.00 Uhr, Do. 07.15 - 18.00 Uhr, Fr. 07.15 - 12.00 Uhr) im Rathaus Ebensfeld, Zimmer U13, zur Einsichtnahme auf.
Einwendungen gegen dieses Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, beim Markt Ebensfeld, Rathaus, Rinnigstr. 6, 96250 Ebensfeld oder beim Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels, erhoben werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Über rechtzeitig erhobene Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Bedenken erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.