Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. November 2022 die nachfolgende 1. Änderung der Richtlinie über die Ehrungen und Auszeichnungen von Sportlern und Personen, die sich um den Sport verdient gemacht haben, erlassen. Die Änderung der Richtlinie wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
über die Ehrungen und Auszeichnungen von Sportlern und Personen, die sich um den Sport verdient gemacht haben
§ 3 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie wird wie folgt geändert:
Die Höhe des Gutscheines richtet sich nach der Mannschaftstärke und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ersten Bürgermeisters.