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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Ebensfeld (BGS-EWS)

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 die nachfolgende Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Ebensfeld (BGS-EWS) erlassen. Die Satzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Ebensfeld, 12.12.2022
gez. B. Storath
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Ebensfeld (BGS-EWS)

vom 30.11.2022

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Ebensfeld folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Ebensfeld vom 29.07.2022 (zuletzt geändert am 23.02.2022) wird wie folgt geändert:

§ 9 a - Grundgebühr:

(1)

Die Grundgebühr wird nach der Anzahl der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr für jeden einzelnen Wasserzähler berechnet.

(2)

Die Grundgebühr beträgt für jeden Wasserzähler 30,00 € im Jahr.

§ 10 Abs. 1 - Einleitungsgebühr:

(1)

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

a)

Die Gebühr für Volleinleitung des Abwassers beträgt 3,17 €/m³.

b)

Die abgestufte Gebühr für die Ableitung des Überlaufwassers beträgt 1,63 €/m³.

§ 2

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Ebensfeld, den 30.11.2022
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister