Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 die nachfolgende Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Ebensfeld (BGS-WAS) erlassen. Die Satzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
vom 30.11.2022
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Ebensfeld folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Ebensfeld vom 28.02.2018 (zuletzt geändert am 23.02.2022) wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
| (2) | Die Grundgebühr beträgt für jeden Wasserzähler 30,00 € im Jahr. |
§ 11 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
| (1) | Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,11 €/m³ entnommenen Wassers. |
§ 2
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.