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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Ebensfeld (BGS-WAS)

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 die nachfolgende Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Ebensfeld (BGS-WAS) erlassen. Die Satzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Ebensfeld, 12.12.2022
gez. B. Storath
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Ebensfeld (BGS-WAS)

vom 30.11.2022

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Ebensfeld folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Ebensfeld vom 28.02.2018 (zuletzt geändert am 23.02.2022) wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

(2) Die Grundgebühr beträgt für jeden Wasserzähler 30,00 € im Jahr.

§ 11 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,11 €/m³ entnommenen Wassers.

§ 2

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Ebensfeld, den 30.11.2022
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister