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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Feuerwerksverbot auf dem Veitsberg

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auf Grund der Ereignisse der vergangenen Jahre an Silvester am Veitsberg möchten wir auf folgendes hinweisen:

  • Die Zufahrt zur Veitskapelle (im oberen Bereich) ist an Silvester gesperrt.

  • Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen ist verboten (§ 23 1. SprengV). Dies bedeutet, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der Umgebung der St.-Veits-Kapelle nicht gestattet ist.

Wir bitten dies bitte unbedingt zu beachten!

Bernhard Storath
Erster Bürgermeister