auf Grund der Ereignisse der vergangenen Jahre an Silvester am Veitsberg möchten wir auf folgendes hinweisen:
| • | Die Zufahrt zur Veitskapelle (im oberen Bereich) ist an Silvester gesperrt. |
| • | Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen ist verboten (§ 23 1. SprengV). Dies bedeutet, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der Umgebung der St.-Veits-Kapelle nicht gestattet ist. |
Wir bitten dies bitte unbedingt zu beachten!