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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkunft des Marktes Ebensfeld (Notunterkunfts-Gebührensatzung)

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die nachfolgende Satzung erlassen. Die Satzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Ebensfeld, 06.02.2023
gez. Storath
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkunft des Marktes Ebensfeld (Notunterkunfts-Gebührensatzung) vom 01.02.2023

Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Ebensfeld folgende Änderungssatzung:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkunft des Marktes Ebensfeld (Notunterkunfts-Gebührensatzung) vom 24.10.2018 wird wie folgt geändert:

„§ 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

Die Gebühren für die Benutzung der Notunterkunft betragen monatlich 221,00 €, einschließlich der verbrauchsabhängigen Nebenkosten Strom, Heizung, Wasser mit Abwasser und Müllabfuhr.“

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkunft des Marktes Ebensfeld (Notunterkunfts-Gebührensatzung) vom 24.10.2018 außer Kraft.

Ebensfeld, 01.02.2023
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister