Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die nachfolgende Satzung erlassen. Die Satzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Ebensfeld folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkunft des Marktes Ebensfeld (Notunterkunfts-Gebührensatzung) vom 24.10.2018 wird wie folgt geändert:
„§ 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
Die Gebühren für die Benutzung der Notunterkunft betragen monatlich 221,00 €, einschließlich der verbrauchsabhängigen Nebenkosten Strom, Heizung, Wasser mit Abwasser und Müllabfuhr.“
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkunft des Marktes Ebensfeld (Notunterkunfts-Gebührensatzung) vom 24.10.2018 außer Kraft.