Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die nachfolgende Anlage „Verzeichnis über die Pauschalsätze“ zur o.g. Satzung erlassen. Die Änderung der Pauschalsätze wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren - ab 01.02.2023
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.
1. Streckenkosten
| Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für | bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 850 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% |
| ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 2,38 Euro |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) mit Atemschutz (Eggenbach) | 3,21 Euro |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) ohne Atemschutz (Unterbrunn, Prächting, Unterneuses) | 3,21 Euro |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser (TSF-W mit TS PFPN 10-1000) | 8,26 Euro |
| ein Tanklöschfahrzeug LF 20 | 6,48 Euro |
| ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16 | 10,17 Euro |
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
| ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 24,23 Euro |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) mit Atemschutz | 65,57 Euro |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) ohne Atemschutz (Unterbrunn, Prächting, Unterneuses) | 50,40 Euro |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser (TSF-W mit TS PFPN 10-1000) | 120,02 Euro |
| ein Tanklöschfahrzeug LF 20 | 145,74 Euro |
| ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16 | 192,35 Euro |
3. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
| 3.1 | Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende |
| Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: — 24,00 € | |
| 3.2. | Sicherheitswachen |
| Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) — 16,90 € |
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.