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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung

des Entwurfs der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für das Grundstück Fl. Nr. 403/2 der Gemarkung Prächting

Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 30.01.2024 den Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Grundstückes Fl. Nr. 403/2 der Gemarkung Prächting gebilligt und die förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf zur Einbeziehungssatzung kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 19.02.2024 bis 22.03.2024 im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstraße 6, 96250 Ebensfeld, Bauamt, Zimmer U 13, zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite des Marktes Ebensfeld unter https://ebensfeld.de/de/rathaus/bauleitplanung.php zur Einsicht verfügbar.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ebensfeld, den 31.01.2024
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister