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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die alljährliche Überprüfung der Standfestigkeit der Grabdenkmäler in den gemeindlichen Friedhöfen wird durch Bedienstete des gemeindlichen Bauhofes am 28. und 29. April 2025 durchgeführt.

Um den Grabstelleninhabern die Möglichkeit zu geben, an der Überprüfung teilzunehmen, werden nachfolgend die Termine bekannt gemacht:

Montag, 28. April 2025

ab 9.00 Uhr

Friedhof Unterbrunn

ab 9.30 Uhr

Friedhof Birkach

ab 10.00 Uhr

Friedhof Neudorf

ab 10.15 Uhr

Friedhof Eggenbach

ab 10.45 Uhr

Friedhof Freiberg

ab 11.15 Uhr

Friedhof Draisdorf

ab 13.30 Uhr

Friedhof Ebensfeld

Dienstag, 29. April 2025

ab 9.00 Uhr

Friedhof Oberküps

ab 10.00 Uhr

Friedhof Prächting

ab 13.15 Uhr

Friedhof Döringstadt

Der Markt Ebensfeld bittet die Grabnutzungsberechtigten ihrer Unterhalts- und Verkehrs-sicherungspflicht gem. § 15 der Friedhofssatzung nachzukommen und eventuelle Schäden durch eine Fachkundige Firma beseitigen zu lassen. Sollten bei der Überprüfung durch die Bediensteten des gemeindlichen Bauhofs Mängel in der Standfestigkeit festgestellt werden, wird ein entsprechender Hinweis am Grabstein angebracht bzw. werden die Nutzungs-berechtigten angeschrieben. Bei akuter Unfallgefahr muss der Grabstein umgelegt werden.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Ebensfeld, den 31.03.2025
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister