Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 die nachfolgende zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erlassen. Die Satzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Der Markt Ebensfeld erlässt auf Grund von Artikel 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:
Die Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 02.10.2020, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 01.02.2023 wird wie folgt geändert:
1. Ziffer 3 – 3.1 des Verzeichnisses der Pauschalsätze erhält folgende Fassung:
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz
berechnet: 28,00 €
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.