Titel Logo
Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 die nachfolgende zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erlassen. Die Satzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Ebensfeld, 16.04.2025
gez. Storath (Siegel)
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

vom 26.03.2025

Der Markt Ebensfeld erlässt auf Grund von Artikel 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 02.10.2020, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 01.02.2023 wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 3 – 3.1 des Verzeichnisses der Pauschalsätze erhält folgende Fassung:

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz

berechnet: 28,00 €

§ 2

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ebensfeld, den 26.03.2025
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister