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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15.05.2025 werden zur Zahlung fällig:

• Grundsteuer A und B (§28 GrStG i.V.m. Art. 10 BayGrStG)

• Gewerbesteuer - Vorauszahlungen (§19 GewStG)

• Wasser - und Kanalgebühren (§14 BGS-WAS; §15 BGS-EWS)

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten des Marktes Ebensfeld erfolgen:

Raiffeisen - Volksbank Bad Staffelstein

IBAN: DE68 7706 2139 0000 4140 00

BIC: GENODEF1SFF

Sparkasse Coburg - Lichtenfels

IBAN: DE43 7835 0000 0092 5398 16

BIC: BYLADEM1COB

Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem letzten Ihnen zugegangenen Bescheid abgedruckte Personenkonto-Nummer anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen für das Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide zugegangen sind, ändern Sie daher ggf. vorhandene Daueraufträge ab.

Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Gebührenpflichtige, die am Bankabbuchungsverfahren (Sepa-Verfahren) teilnehmen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen der Bankverbindung.

Für alle bis zum genannten Termin noch nicht bezahlten Steuern und Abgaben, werden Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet.

Ebensfeld, 28.04.2025
Kasse - Markt Ebensfeld