Am 15.05.2025 werden zur Zahlung fällig:
• Grundsteuer A und B (§28 GrStG i.V.m. Art. 10 BayGrStG)
• Gewerbesteuer - Vorauszahlungen (§19 GewStG)
• Wasser - und Kanalgebühren (§14 BGS-WAS; §15 BGS-EWS)
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten des Marktes Ebensfeld erfolgen:
Raiffeisen - Volksbank Bad Staffelstein
IBAN: DE68 7706 2139 0000 4140 00
BIC: GENODEF1SFF
Sparkasse Coburg - Lichtenfels
IBAN: DE43 7835 0000 0092 5398 16
BIC: BYLADEM1COB
Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem letzten Ihnen zugegangenen Bescheid abgedruckte Personenkonto-Nummer anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen für das Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide zugegangen sind, ändern Sie daher ggf. vorhandene Daueraufträge ab.
Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Gebührenpflichtige, die am Bankabbuchungsverfahren (Sepa-Verfahren) teilnehmen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen der Bankverbindung.
Für alle bis zum genannten Termin noch nicht bezahlten Steuern und Abgaben, werden Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet.