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Böhener Bote
Ausgabe 1/2023
Bekanntmachungen der Gemeinde
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Kalkulation der Entwässerungsgebühren für den Zeitraum 2023 bis 2026, Festsetzung der Entwässerungsgebühren, Erlass der Änderungssatzung zur BGS-EWS

Die Einleitungsgebühr für einen m³ Abwasser beträgt aktuell 0,65 €.

Zwischenzeitlich wurde die Nach- und Neukalkulation für die Kalenderjahre 2019 bis 2021 mit Prognose des Kalenderjahres 2022 erstellt.

Dabei ergibt sich eine Kostenunterdeckung von 4.102 € für 2019, 5.356 € für 2020 und 5.832 € für 2021. Insgesamt ergibt sich für diese drei Jahre eine Kostenunterdeckung von 15.291 €. Eingeleitet wurden 2019 22.328 m³, 2020 22.780 m³ und 2021 21.157 m³ Abwasser, insgesamt 66.265 m³. Im Schnitt ergab sich pro m³ Abwasser eine Kostenunterdeckung von 0,23 €.

Für 2022 ist von einer Kostenunterdeckung von 0,46 € pro m³ Abwasser auszugehen. Um diese Kostenunterdeckung, sowie die nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG auszugleichende Kostenunterdeckung der Jahre 2019 bis 2021 auszugleichen, ist eine Erhöhung der Abwassergebühr auf eine kostendeckende Gebühr von 1,34 € pro m³ erforderlich.