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Böhener Bote
Ausgabe 2/2025
Bekanntmachungen der Gemeinde
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Bekanntmachungen der Gemeinde

Ab dem 01. Mai 2025 müssen Passbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen DIGITAL eingereicht werden oder können im Rathaus Böhen aufgenommen werden.

Die Möglichkeit, Passbilder in Form von Fotodrucken einzureichen, entfällt.

Warum diese Änderung?

Diese Entscheidung folgt den neuen gesetzlichen Vorgaben der Bundesdruckerei sowie den Bestimmungen des Bundespersonalausweisgesetzes (PAuswG) und der Passverordnung (PassV), die ab dem 1. Mai 2025 die Nutzung von digitalen Passbildern für die Ausweisdokumente vorschreiben.

Was müssen Sie beachten?

  • Ab dem 01. Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert
  • Diese digitalen Bilder können Sie in Fotostudios oder an den vor Ort aufgestellten Fotoautomaten machen lassen.