Ab 1. Januar 2025 löst das Standardeinkommen den korrigierten Flächenwert als Berechnungsgrundlage für den Beitrag der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) ab.
Einen ausführlichen Artikel hierzu hat die SVLFG im Internet bereit gestellt unter www.svlfg.de/alles-svlfg-4-2024.
Acker und SVLFG verlängern erfolgreiche Partnerschaft zur Förderung eines zukunftsorientierten Bildungssystems
Tel.: 0561 785-0, Mail: kommunikation@svlfg.de; www.SVLFG.de