Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der letzten Bürgerversammlung wurden Fragen bezüglich des Sachstands der Projekte Rathaussanierung, Geländer am Bach und Sanierung der Nepomukbrücke an mich herangetragen und von mir beantwortet.
Gerne nutze ich diese Gelegenheit, um Sie nochmals über den neusten Stand der genannten Themen zu informieren und auch diejenigen, die bei der Bürgerversammlung nicht dabei waren, in Kenntnis zu setzen.
| 1. | Rathaussanierung |
Bekanntlich wurde das Projekt Rathaussanierung in das EU-Förderprogramm EFRE Bayern aufgenommen.
Einerseits bringt uns dies EU-Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 617.500,00 Euro (ggf. Erhöhung möglich) ein.
Andererseits war damit leider eine Verzögerung des Projekts verbunden, da langwierige Abstimmungen zwischen der Regierung von Oberfranken, dem zuständigen Ministerium des Freistaats Bayern und der bei der EU zuständigen Stelle notwendig waren.
Zwar konnte die notwendige Hangsicherung zum Nachbargrundstück bereits im Jahr 2024 beginnen. Die Baumaßnahmen am Gebäude durften jedoch leider erst im November 2025 starten, weil hierfür die Erlaubnis der Fördergeber notwendig war und wir diese erst am 28.10.2025 erhielten.
Hätte man auf eine Aufnahme in das EU-Förderprogramm EFRE Bayern verzichtet, wäre der Rathausumbau vermutlich bereits abgeschlossen.
Aber man hätte dann natürlich auch auf EU-Fördermittel in Höhe von voraussichtlich zumindest 617.500,00 Euro verzichtet.
Aufgrund der hohen finanziellen Belastungen, die die Gemeinde Effeltrich bereits jetzt zu tragen hat und die in Zukunft noch auf die Gemeinde Effeltrich verstärkt zukommen werden (z.B. ist für 2026 eine deutlich höhere von der Gemeinde Effeltrich zu zahlende Kreisumlage zu erwarten) kann es sich die Gemeinde Effeltrich nicht leisten, auf einen Förderbetrag von mehreren hunderttausend Euro zu verzichten.
Daher hat der Gemeinderat von Effeltrich zu Recht entschieden, mit dem Projekt Rathaussanierung am EU-Förderprogramm EFRE teilzunehmen und so einschließlich KFW-Fördergeldern in Höhe von voraussichtlich 673.785,00 Euro (Obergrenze) für die Rathaussanierung einen Förderbetrag von voraussichtlich insgesamt rund 1,3 Millionen Euro zu erzielen.
| 2. | Geländer an der Straße „Am Bach“ |
Los ging es mit dem Thema Bachgeländer bereits im Juni 2016, also unter dem vorhergehenden Gemeinderat.
Man hatte sich dafür entschieden, das Geländer nicht provisorisch durch den Bauhof instandsetzen zu lassen, sondern zur Absicherung einen Bauzaun anzubringen.
Im Juli 2016 wurde die Anschaffung des Bauzauns vergeben und dieser sodann angebracht.
Dann war vier Jahre lang Stillstand, das heißt das Projekt Bachgeländer wurde nicht weiterverfolgt.
Im Juli 2020, also bereits kurz nach Beginn der aktuellen Amtsperiode im Mai 2020, hat der gegenwärtige Gemeinderat das Projekt Geländer an der Straße „Am Bach“ wieder aufgegriffen.
Bald darauf wurde festgestellt, dass der Unterbau nicht tragfähig ist, so dass es nicht beim Austausch des morschen Geländers bleibt, sondern die Bachmauer saniert werden muss, damit das neue Geländer dort sicher angebracht werden kann. Entsprechend erfolgte im Oktober 2020 die Vergabe der Planung an ein Ingenieurbüro.
Im Dezember 2021 lag das Ergebnis der Bohrungen, durch die das Ausmaß der Schäden an der Bachmauer festgestellt wurden, sowie eine erste Kostenschätzung vor. Daraufhin wurde das Ingenieurbüro mit der Vorlage einer Kostenberechnung beauftragt.
Ende Januar 2023 lag die ausführliche Kostenberechnung vor, aus der hervorgeht, dass die Bachmauer nicht nur instandgesetzt, sondern teils abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden muss.
Die geschätzten Kosten des Projekts belaufen sich demnach auf 425.000,00 Euro brutto inklusive Baunebenkosten.
Im März 2023 beschloß der Gemeinderat Effeltrich, der Sanierung gemäß der oben genannten Kostenberechnung zuzustimmen und einen Antrag auf Mitteln aus der Städtebauförderung sowie vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen. Hierbei stellte der Gemeinderat klar, dass Voraussetzung für die Durchführung der Sanierung ist, dass die Städtebauförderung die Maßnahme bezuschusst.
Noch im März 2023 wurde der Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für das Projekt bei der Regierung von Oberfranken gestellt.
Im Mai 2023 forderte die Regierung von Oberfranken Unterlagen nach, die noch im Mai 2023 bereitgestellt wurden.
Nachdem der zuständige Sachbearbeiter bei der Regierung von Oberfranken in der Folgezeit nichts mehr von sich hören ließ erfolgte im August 2023 ein persönliches Gespräch mit diesem, bei dem eine konsequente Weiterbearbeitung des Förderantrages angemahnt wurde.
In der Zeit von Dezember 2023 bis Dezember 2024 erfolgten dann seitens der Regierung von Oberfranken weitere Rückfragen und die Nachforderung von Unterlagen, u.a. auf Aktualisierung der Kostenberechnung, die Verwaltung kam dem jeweils schnellstmöglich nach.
Auch in der Folgezeit wurde der Sachbearbeiter mehrfach vergeblich ersucht, eine Entscheidung hinsichtlich der Gewährung von Fördermitteln zu treffen.
Schließlich wurde der Sachbearbeiter bei der Regierung von Oberfranken im Juni 2025 in den Ruhestand versetzt.
Die Mitarbeiterin der Regierung von Oberfranken, die die Sachbearbeitung nicht nur des Projekts Bachgeländer, sondern auch der weiteren Effeltricher Projekte Rathaussanierung und Sanierung der „Schmiedsbruck“ sehr konsequent und zielführend übernahm, teilte uns am 19.11.2025 leider mit, dass die Sanierungsmaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung nicht förderfähig sei.
Entsprechend muss der Gemeinderat in der Sitzung vom Januar 2026 nun darüber entscheiden, die Sanierung auch ohne Zuschüsse der Städtebauförderung durchzuführen und das Ingenieurbüro mit der Erstellung der Ausschreibung der vorzunehmenden Arbeiten zu beauftragen.
Hätte man um das Projekt zu beschleunigen besser darauf verzichten sollen, die Entscheidung der Regierung von Oberfranken über eine Bezuschussung des Projekts abzuwarten und somit auf eine mögliche Bezuschussung verzichten sollen?
Letztlich stellt sich die Frage bei jedem Projekt, bei dem eine Bezuschussung im Raum steht, sorgt das Zuwarten auf die Entscheidung der Förderbehörde doch fast immer dafür, dass die Ausführung des Projekts später beginnt.
Falls die Regierung von Oberfranken die Förderung bestätigt hätte, hätten die Fördermittel 60 % betragen, bei geschätzten Kosten des Projekts von 425.000,00 Euro somit 255.000,00 Euro.
Die Gemeinde Effeltrich kann es sich finanziell nicht leisten, auf solche Förderbeträge zu verzichten.
| 3. | Sanierung der Nepomukbrücke |
Für die Sanierung der denkmalgeschützten Nepomukbrücke (auch „Schmiedsbruck“ genannt) liegen seit August 2025 von den Förderungsgebern Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Städtebauförderung sowie Oberfrankenstiftung jeweils die Erlaubnis des vorzeitigen Maßnahmebeginns vor.
Dies war abzuwarten, bevor mit der Sanierung der Brücke begonnen werden kann, da hier ebenfalls Fördermittel im sechsstelligen Bereich im Raum stehen und eine Voraussetzung für die Gewährung das Vorliegen der Erlaubnis des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist.
Zwischenzeitlich läuft die Ausführungsplanung, auf deren Grundlage dann die Ausschreibung der Gewerke erfolgen wird.
Die Bauzeit der Brückensanierung ist von März 2026 bis einschließlich Oktober 2026 geplant.
Aufgrund umweltrechtlicher Belange ist ein früherer Baustart leider nicht möglich.
Bitte schreiben Sie mich an (lepper@effeltrich.de) oder rufen Sie mich an (0176 64402175), wenn Sie weitere Fragen zu den Themen haben sollten.