Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 VGemO hat die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich mit Beschluss vom 07.04.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen, die gemäß Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 29 der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich vom 28.05.2020 bekannt gemacht wird.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.811.300 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.156.400 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungs- und Investitionsumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.188.100 € festgesetzt. |
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| Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 4.127 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 287,8847 € festgesetzt. |
| 2. | Eine allgemeine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
| 3. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt für den Bauhofneubau wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 0 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
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| Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 4.127 Einwohner festgesetzt. Die Investitionsumlage für den Bauhofneubau wird je Einwohner auf 0 € festgesetzt. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich wurde durch das Landratsamt Forchheim, zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.