| 1 | Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 23.11.2023 |
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der o.a. Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.12.2023 zu
| Einstimmig beschlossen | Ja: 7 Nein: 0 Anwesend: 7 |
| 2 | Vollzug der Geschäftsordnung; Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.11.2023 |
Zur Kenntnis genommen
| 3 | Änderung der Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen |
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Gebühren ab 01.06.2024 auf die folgenden Beträge anzupassen.
| Zeit: | Sperrumfang: | |
| Gehweg / Halbseitig | Ganz |
| bis zu 1 Woche | 50,00 € | 60,00 € |
| bis zu 2 Wochen | 60,00 € | 80,00 € |
| bis zu 3 Wochen | 80,00 € | 100,00 € |
| bis zu 4 Wochen | 100,00 € | 125,00 € |
|
|
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| bis zu 1 1/2 Monate; 45 Tage; 6 1/2 Wochen | 125,00 € | 190,00 € |
| bis zu 1/4 Jahr | 160,00 € | 240,00 € |
| bis zu 1/2 Jahr | 240,00 € | 370,00 € |
| bis zu 3/4 Jahr | 315,00 € | 470,00 € |
| bis zu 1 Jahr | 400,00 € | 600,00 € |
| Einstimmig beschlossen | Ja: 7 Nein: 0 Anwesend: 7 |
| 4 | Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich für das Jahr 2024 |
Beschluss:
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 VGemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
wird im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.967.800 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.122.300 €
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verwaltungs- und Investitionsumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.521.600 € festgesetzt. |
| Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 4.084 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 372,5759 € festgesetzt. |
| 2. | Eine allgemeine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
| 3. | Eine Investitionsumlage für den Bauhofneubau wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 327.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 7 Nein: 0 Anwesend: 7 |
| 5 | Finanzplanung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich für die Jahre 2023 bis 2027 |
Beschluss:
Der Finanzplan (gem. § 24 Abs. 1 KommHV) für die Jahre 2023 bis 2027 wird nach eingehender Beratung von der Gemeinschaftsversammlung beschlossen. Der Finanzplan ist als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 7 Nein: 0 Anwesend: 7 |
| 6 | Genehmigung des Stellenplans für das Jahr 2024 der VGem Effeltrich |
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt den vorgelegten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 7 Nein: 0 Anwesend: 7 |
| 7 | Bestellung von Claudia Reichel zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Effeltrich |
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Bestellung von Frau Claudia Reichel zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Effeltrich mit Wirkung zum 01.05.2024 zu.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 7 Nein: 0 Anwesend: 7 |
| 8 |
Zur Kenntnis genommen