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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Effeltrich

Übersichtslageplan mit Baufläche (großer Kreis) und Ausgleichsfläche (kleiner Kreis, Quelle: BayernAtlas)

Detaillageplan Bebauungsplan (Quelle: BayernAtlas)

Detaillageplan Ausgleichsfläche Flur-Nr. 262/1, Gmkg. Gaiganz (Quelle: BayernAtlas)

Der Gemeinderat der Gemeinde Effeltrich hat am 11.09.2023 beschlossen, im Gemeindeteil Gaiganz den Bebauungsplan „Gaiganz Nord 1“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.

Vorgesehen ist die Aufplanung eines allgemeinen Wohngebietes im Norden von Gaiganz; zusätzlich wird dem Bebauungsplan eine weiter südöstlich an der Gemarkungsgrenze zu Ermreus (Gemeinde Kunreuth) liegende Ausgleichsfläche zugeordnet (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).

Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:

Im Norden:

durch die Flur-Nrn. 72 und 78, Gemarkung Gaiganz

Im Osten:

durch die Flur-Nrn. 65, 65/1, 66/3 und 72 sowie Teile der Flur-Nr. 63/3, Gemarkung Gaiganz

Im Süden:

durch die Flur-Nr. 63/8 und Teile der Flur-Nr. 62/2 („Am Waillenbach“), Gemarkung Gaiganz

Im Westen:

durch die Flur-Nrn. 63/2 und 63/11 sowie Teile der Flur-Nrn. 62/2 (Am Waillenbach) und 63/10, Gemarkung Gaiganz

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 63/7 und 64 sowie Teile der Flur-Nrn. 62/2 (Straße Am Waillenbach), 63/3 und 63/10 der Gemarkung Gaiganz mit einer Gesamtfläche von 0,5357 ha (s. nachfolgenden Detaillageplan).

Zusätzlich wird der Bauleitplanung als externe Ausgleichsfläche für naturschutzfachliche Maßnahmen die Flur-Nr. 262/1, Gemarkung Gaiganz, zugeordnet (s. nachfolgenden Lageplan).

Der Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Gemeinderat nach Änderung am 06.05.2024 gebilligt worden.

Der Planentwurf mit Begründung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

27.05. - 28.06.2024

auf der Webseite der Gemeinde Effeltrich (www.effeltrich.de) veröffentlicht. In dieser Zeit können die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) aufgerufen werden. Zeitgleich liegen die Unterlagen zusätzlich auch in der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Schulstraße 6, 91099 Poxdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich aus.

Innerhalb der o. g. Frist können Stellungnahmen (vorzugsweise elektronisch, aber auch schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Effeltrich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

Der Umweltbericht zur Beurteilung von Natur und Landschaft sowie der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna/biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter als Anhang 1 zur Begründung

In diesem Umweltbericht sind die Anlage 1 Bestandsplan und die Anlage 2 Bewertungsplan enthalten.

Der Geotechnische Bericht zur Klärung der Untergrundverhältnisse als Anhang 2 zur Begründung

Des weiteren liegen vor:

Stellungnahmen zu

-

Immissionsschutz

-

Naturschutz

-

Wasserwirtschaft

Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt:

Stellungnahme Landratsamt Forchheim:

Immissionsschutz (vom 12.02.2024) bzgl. Brennholzbetrieb

Naturschutz (vom 15.03.2024, keine Einwände)

Stellungnahme Staatliches Bauamt Bamberg vom 13.03.2024:

Emissionen von der Staatsstraße 2242

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 12.02.2024:

Keine Überschwemmungsgebiete oder wassersensiblen Bereiche berührt, Beachtung Regelwerke zur Niederschlagswasserbeseitigung

Stellungnahme Bayerischer Bauernverband Forchheim vom 28.02.2024:

Beachtung von Emissionen aus benachbartem landwirtschaftlichen Betrieb

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.

Gemeinde Effeltrich
Lepper, 1. Bürgermeister