I.
Aufgrund des Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde Effeltrich mit Beschluss vom 08.04.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen, die gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Effeltrich vom 04.05.2020 bekannt gemacht wird.
II.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.173.100 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.484.200 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 420 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 420 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.028.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Effeltrich, 15.05.2024 | Gemeinde Effeltrich |
| | Lepper, 1. Bürgermeister |
III.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Effeltrich wurde durch das Landratsamt Forchheim, zur Kenntnis genommen.
IV.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.
Effeltrich, 15.05.2024 | Gemeinde Effeltrich |
| | Lepper, 1. Bürgermeister |