Übersichtslageplan (Quelle: BayernAtlas)
Detaillageplan (Quelle: BayernAtlas)
Der Gemeinderat der Gemeinde Effeltrich hat am 12.05.2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Südöstlich der Erlanger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Süden von Effeltrich (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).
Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
| Im Nordosten: | durch die Flur-Nrn. 1139/4, 1140/6, 1140/11, 1140/27 und 1140/22, Gemarkung Effeltrich |
| Im Südosten: | durch die Flur-Nrn. 1139 und 1139/3, Gemarkung Effeltrich |
| Im Südwesten: | durch Teile der Flur-Nr. 1141, Gemarkung Effeltrich |
| Im Nordwesten: | durch die Flur-Nrn. 1141/2, 1141/3 und Teile der Flur-Nr. 1141/5, Gemarkung Effeltrich |
Der Geltungsbereich umfasst Teilfächen der Flur-Nr. 1141 und 1141/5 der Gemarkung Effeltrich mit einer Gesamtfläche von 0,5022 ha (s. nachfolgenden Detaillageplan).
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, deren Größe der Grundfläche kleiner als 20.000 m² ist.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Ein Planvorentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Gemeinderat am 12.05.2025 beschlossen worden.
Der Planvorentwurf kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom
02.06. bis 04.07.2025
in der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Schulstraße 6, 91099 Poxdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite der Gemeinde unter www.effeltrich.de zur Einsicht verfügbar.
Innerhalb der o. g. Frist können Stellungnahmen (vorzugsweise per E-Mail an info@effeltrich.de, aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift) abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.